FAQ
Ihre Fragen & unsere Antworten
Häufig gestellte Fragen
Unsere Therapien finden weiterhin statt. Bitte denken Sie vor Ort in unseren Praxen an die einzuhaltenden Mindestabstände von 1,5 Metern. Derzeit ist es nicht möglich unsere Warteräume zu nutzen, daher bitten wir Begleitpersonen (auch Eltern und Familienangehörige) sich während der Therapieeinheit draußen und nicht in unseren Räumen aufzuhalten.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Arbeitsgebiet der Logopädie umfasst vier zentrale Störungsbereiche, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, wobei die Störungen auch in Kombination (Komplexe Störungen) auftreten können.
Sprachstörungen:
- Sprachentwicklungsstörungen (SES)
- Störungen des Lauterwerbs
- Störungen des Wortschatzes
- Störungen der Grammatik
- Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
- Pragmatische Störungen
- Kindliche Aphasie
- Störungen der Schriftsprache, Lese-Rechtschreibschwäche
Sprechstörungen:
- Artikulationsstörungen
- Stottern
- Poltern
- Audiogen bedingte Sprechstörungen
- Kindliche Sprechapraxie
- Verbale Entwicklungsdyspraxie
Stimmstörungen (Dysphonien):
- Funktionelle Stimmstörungen
- Organisch bedingte Stimmstörungen
Schluckstörungen (Dysphagien):
- Funktionelle orofaziale Störungen (Myofunktionelle Störungen)
- Organisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagien)
Komplexe Störungen:
- Autismus
- Dysarthrie
- Hörstörungen
- Rhinophonie/lalie
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Mutismus
- Behinderte Kinder
- Cerebral bewegungsgestörte Kinder
- Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Fehlbildungen
Das Arbeitsgebiet der Logopädie umfasst vier zentrale Störungsbereiche, Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, wobei die Störungen auch in Kombination (Komplexe Störungen) auftreten können.
Sprachstörungen:
- Aphasie
- Störungen auf Lautebene
- Störungen des Wortschatzes
- Störungen der Grammatik
- Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
- Pragmatische Störungen
- Störungen der Schriftsprache
Sprechstörungen:
- Störungen der Artikulation
- Stottern
- Poltern
- Audiogene Sprechstörungen
- Sprechapraxie
Stimmstörungen (Dysphonien):
- Funktionelle Stimmstörungen
- Organisch bedingte Stimmstörungen
- Zustand nach Laryektomie (Kehlkopfentfernung)
Schluckstörungen (Dysphagien):
- Funktionelle orofaziale Störungen (Myofunktionelle Störungen)
- Organisch bedingte Schluckstörungen (Dysphagien)
Komplexe Störungen:
- Autismus
- Dysarthrie
- Hörstörungen
- Rhinophonie/lalie
- Neuro-degenerative Erkrankungen am Beispiel "Morbus Parkinson"
Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen. Daher ist zu empfehlen, die Verordnung erst kurz vor Therapiebeginn zu holen.
Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen. Da die Zuzahlungen jedoch auf die maximale Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen max. bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen logopädische Therapie zu erhalten. Menschen, deren Stimme besonderes Training braucht oder starken Belastungen ausgesetzt ist wie z. B. Sänger, Moderatoren oder Schauspieler erhalten gegen Honorar ebenfalls logopädische Beratung und Coachings.
Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 030 235 486 90 . Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.
Sie benötigen:
- Ihre Heilmittelverordnung (nicht älter als 28 Tage nach Ausstellungsdatum - bei angekreuztem "dringlichen" Behandlungsbedarf 14 Tage)
- ggf. ärztliche Untersuchungsberichte (v.a. das Störungsbild betreffend, wie z.B. Hörtestbefund, Klinikberichte)
- ggf. Hilfsmittel (z.B. Zahnspangen, elektr. Sprechhilfen)
Zum Service der Logolo Logopädie gehören Haus- wie auch Klinikbesuche. Auch ohne ausdrückliche Verschreibung eines Hausbesuches auf der Verordnung können wir Sie gegen Entgelt zu Hause oder an einem Ort ihrer Wahl therapieren.
Wir bieten auch Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie mit Wohn- und Pflegeeinrichtungen an und arbeiten auch in Ihrer Einrichtung vor Ort.
Gerne übernehmen wir für Sie die individuelle Terminkoordination mit der Einrichtung.
Diese Frage ist nicht pauschal beantwortbar. Dies ist stets individuell und hängt vom Störungsbild ab. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin kann nach Beendigung der Diagnostik in einigen Fällen einen möglichen Zeitraum abschätzen.
Ja, unbedingt. Auch außerhalb der Therapieräume sollten Sie sich (mit Ihrem Kind) konsequent und intensiv mit den Therapieinhalten auseinandersetzen, damit sie dauerhaft gespeichert werden können und dadurch die Kommunikationsfähigkeit erweitert, entwickelt und/oder wiedererlangt werden kann. Außerdem ist eine solide muttersprachliche Basis die wichtigste Grundlage für den späteren schulischen Erwerb einer Fremdsprache, sowie der Schriftsprache. Der zuständige Therapeut/ die zuständige Therapeutin berät Sie hierzu individuell und gibt Ihnen gerne Hausaufgaben mit.
Wie lange ist eine Verordnung gültig? Die verordneten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beginnen, andernfalls verliert die Heilmittelverordnung/das Rezept die Gültigkeit: Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie sind nicht älter als 28 Tage nach Ausstellungsdatum - bei angekreuztem "dringlichen Behandlungsbedarf 14 Tage gültig.
Regulär erhalten Sie eine logopädische Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz“ von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.
Sie können den Therapeuten gern wechseln. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Kopie der Verordnung benötigen, wenn noch nicht alle verordneten Behandlungen durchgeführt wurden. Der Ersttherapeut muss auf der Kopie einen Vermerk über die verbleibende Menge machen.
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Kooperationspartner
Durch den Austausch und Dialog in Netzwerken und Initiativen sowie die Zusammenarbeit in Kooperationen und Partnerschaften können wir auf Erfahrungen anderer und das Wissen von Experten zurückgreifen.
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Praxisräume
Auch Angehörige sind in unseren Praxen herzlich willkommen. Die Räumlichkeiten verfügen über ein helles, freundliches Wartezimmer, das sowohl Erwachsenen als auch Kindern genügend Platz und Möglichkeiten zum Ausruhen bietet.
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Jobs & Karriere
Logolo® will Therapeut:innen glücklich machen, deshalb haben wir uns gegründet und arbeiten kontinuierlich daran, einen bestmöglichen Arbeitsplatz zu bieten.
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